§ 2 Aufgaben und Ziele
1. Der Verein hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Mitglieder sowie der Arbeitnehmer bei Rechtsanwälten,
Notaren und Patent- anwälten als Gesamtheit zu fördern. Seine Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmen, Konfessionen und politischen Parteien hat er jederzeit
zu wahren. Er bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Sicherung und den Ausbau des sozialen Rechtsstaates ein.
2. Seine Aufgaben und Ziele sind insbesondere:
- Die Wahrung, Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder sowie deren fachliche Aus- und Weiterbildung, wobei die Pflege der
Kollegialität einen besonderen Stellenwert einnimmt.
- der Zusammenschluß aller Arbeitnehmer der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte.
- Einwirkung auf die Regelung des Ausbildungs- und Prüfungswesens sowie die Weiterbildung und Durchführung desselben.
- Gewährung von Unterstützungen an Mitglieder, soweit es die Finanzlage gestattet.
- Erzielung günstiger Gehalts- und Arbeitsbedingungen durch den Abschluß von Tarifverträgen.
- Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
- Erteilung von Rechtsauskünften, Rechtshilfe und -vertretung, soweit gesetzlich zulässig, auf Gebieten der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und
Finanzgerichtsbarkeit.
3. Der Verein versteht sich als Arbeitnehmervereinigung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes.
4. Der Verein ist berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, die Rechte seiner Mitglieder im eigenen Namen geltend zu machen.
5. Wirtschaftlicher, auf Gewinn gerichteter Geschäftsbetrieb besteht nicht. Religiöse und politische Bestrebungen sind ausgeschlossen.
6. Die Einkünfte des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke Verwendung finden. Es darf keine Begünstigung bestimmter Personen oder Personenkreise durch
übermäßige Verwaltungskosten oder Vergütungen erfolgen.
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